AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kleinklang-Event

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden.
 
(2) Kunden im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer i. S. d. §§ 13, 14 BGB.
 
(3) Für unsere Leistungen gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, der Geltung wurde vorher ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes und verbindliches Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen können.
 
(2) Wir sind berechtigt, die Annahme des Angebots- etwa nach Überprüfung der Bonität des Kunden- abzulehnen.

§ 3 Leistungen und Pflichten

(1) Wir sind nicht Veranstalter und bieten die Vermittlung und Buchung von mobilen Diskjockeys an. Zu unseren Leistungen zählt auch die Bereitstellung von Licht- und Tontechnik mit geschultem Personal sowie die Vermietung von Fotoboxen. Weitere Leistungen unsererseits bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
(2) Der Kunde darf übermittelte Informationen nur für die Veranstaltung nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Die von uns erstellten Konzepte und Vorschläge für die Durchführung der Veranstaltung dürfen von dem Kunden nur nach unserer schriftlichen Einwilligung verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns das Recht vor, die Vergütung einzufordern, die angefallen wäre, wenn die betreffenden Informationen durch uns übermittelt worden wären.

(3) kleinlang-event.de erbringt mit der Fotobox/Photobooth ausschließlich Leistungen zur digitalen Aufzeichnung und Reproduktion von Bildaufnahmen. Art, Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt. Mitarbeiter von kleinklang event sind zu gesonderten Zusagen welche die zu erbringenden Leistungen betreffen, grundsätzlich nicht berechtigt, es sei denn, solche Zusagen werden von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt.

(4) kleinlang-event.de erbringt die Leistungen durch die Bereitstellung von geeigneten Geräten (Fotobox) und deren Betreuung durch Personal entsprechend der vertraglichen Regelungen. kleinlang-event.de ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.

(5) Einen Erfolg ihrer Leistungen (z.B. einer besonderen Werbeaktion durch die Benutzung der Fotobox) im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet kleinlang-event.de nicht.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Ist der Mieter eine Privatperson, sind Zahlungen sofort zu Beginn der Veranstaltung in bar an den Mitarbeiter von kleinlang-event.de zu zahlen. Der angebotene Preis ist bindend und in voller Höhe zu leisten. Die vereinbarte Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.

 
(2) Bei Unternehmen bzw. Firmenkunden wird der Preis innerhalb von zehn Tagen ab dem Ende der Veranstaltung fällig. Der Preis wird ohne Abzug nach dem Ende der Veranstaltung bzw. mit der Aushändigung der Rechnung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns maßgebend.

Grundsätzlich können wir nach unserer Auftragsbestätigung bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung als Vorkasse fordern.
 
(3) Die Vergütung bzw. Gage ist sofort nach Zugang der Rechnung zu bezahlen. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.  
 
(4) Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich mit Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Ist der Kunde Unternehmer, so ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
(5) Eine Zahlung per Scheck oder Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag unserem Geschäftskonto gutgeschrieben worden ist.
 
(6) Nach § 19 Abs. 1 UStG sind wir als Kleinunternehmer nicht verpflichtet, die Umsatzsteuer auszuweisen. Alle Steuern und Sozialabgaben werden nach unserer Gewerblichkeit gemeldet und an die jeweiligen Behörden abgeführt.

§ 5 Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA

(1) Grundsätzlich ist der Veranstalter verantwortlich für die Anmeldung und Zahlung an die GEMA. 

Info: Im privaten Bereich z.B. auf Hochzeiten ist keine Anmeldung bei der Gema notwendig. Unsere DJs sind aber Gema lizensiert.

§ 6 Widerruf und Rücktritt des Kunden

(1) Sofern der Kunde Verbraucher ist, kann er seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete  Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung zu laufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
 
(2) Im Falle eines wirksamen Rücktritts des Kunden werden diesem sämtliche bis dahin entstandene Kosten durch uns in Rechnung gestellt. Sofern der Kunde von seiner Vertragserklärung zurücktritt, haben wir darüber hinaus Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Der Kunde ist für den Fall verpflichtet,

  • bis 30 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung pauschal 10 vom Hundert der vereinbarten Vergütung
  • bis 20 Tage 35 vom Hundert der vereinbarten Vergütung
  • bis 10 Tage 80 vom Hundert der vereinbarten Vergütung an uns zu entrichten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.

 
(3) Wir behalten uns vor, in Abweichung von den in Absatz 2 benannten Pauschalen eine höhere konkretere Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer anderweitigen Inanspruchnahme unserer Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

§ 7 Rücktritt des Auftragnehmers

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere wenn:

  • die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenen Umständen abgesagt wird
  • technische Ausfälle
  • Krankheit oder Unfall

Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu. 

§ 8 Schadenersatz und Mahnkosten

(1) Falls der Kunde einen bestätigten Auftrag storniert, können wir 10 vom Hundert der vereinbarten Gage für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstanden Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Soweit der Kunde kein Unternehmer i. s. d. §§ 13, 14 BGB ist, ist es ihm gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.  
 
(2) Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3,00 € als Auslagenersatz verlangen.

§ 9 Form und Erklärungen

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 10 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus den Sonderregelungen des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.
 
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind (Art. 6 VO EG 593/08).
 
(3) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedsstaat in einem anderen EU- Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz Dorsten.